Beweisproblem: Klage auf Beteiligung an einem Lottogewinn
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Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte über eine Klage zu verhandeln, mit der eine Frau die Beteiligung an einem Lottogewinn gefordert hat. Der Beklagte hatte den Lottoschein eingereicht. Der Gewinn von mehreren Millionen Euro war ihm ausgezahlt worden. Die Frau behauptete, der Beklagte habe mit zwei weiteren Personen eine Tippgemeinschaft gebildet. Sie verlangte von dem Beklagten den Anteil, der auf die beiden anderen Personen entfallen würde. Diese beiden Personen hätten ihre Ansprüche an sie abgetreten.
Das Landgericht Koblenz hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen. Das OLG wies nach Anhörung der Prozessparteien und Vernehmung der beiden Personen, die mit dem Beklagten eine Tippgemeinschaft gebildet haben sollen, die Berufung der Frau gegen das Urteil des Landgerichts zurück. Die Richter folgten damit nicht der Darstellung der Frau. Sie gingen vielmehr davon aus, dass keine Tippgemeinschaft bestanden habe. Den dafür erforderlichen Beweis habe die Frau nicht erbringen können (OLG Koblenz, 5 U 1147/05).
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