Familienrecht: Aktuell – Starke-Familien-Gesetz sichert mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

erstmalig veröffentlicht: 26.03.2019, letzte Fassung: 19.10.2022

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors

Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

 

Zusätzliches Einkommen darf sich nicht nachteilig auswirken:

Mit der Neugestaltung des Kinderzuschlags soll sich zusätzliches Einkommen auszahlen oder zumindest nicht nachteilig auswirken. Der Aufwand für den Antrag soll reduziert, die Geldleistung auf maximal 185 EUR erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert werden.

Durch das Starke-Familien-Gesetz soll der Kinderzuschlag nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, sondern langsam auslaufen. Derzeit kann zusätzliches Einkommen der Eltern dazu führen, dass der Anspruch auf Kinderzuschlag komplett entfällt und der Familie im Ergebnis ein geringeres Haushaltseinkommen zur Verfügung steht, wenn eine bestimmte obere Einkommensgrenze erreicht ist. Zudem kann die Anrechnung des Einkommens auf andere Leistungen wie Wohngeld zur Folge haben, dass sich das Haushaltseinkommen auch bei einem zusätzlichen Einkommen nicht erhöht, sondern sogar sinkt.

Außerdem wird für das Einkommen des Kindes durch Jobben oder eine Ausbildungsvergütung ein Freibetrag eingeführt.

Der Zuschlag soll künftig verlässlich für sechs Monate gewährt werden – egal, ob sich in der Zwischenzeit beim Verdienst etwas ändert oder nicht. Interessant ist dies beispielsweise für Schichtarbeiter.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket:

Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Dazu gibt es bereits das Bildungs- und Teilhabepaket. Die speziell zugeschnittenen Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. Das kann zum Beispiel Nachhilfe sein, die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Schulausflüge oder Klassenfahrten. Auch die Mittel für den persönlichen Schulbedarf sind Teil dieses Pakets.

Auch hier sieht das Starke-Familien-Gesetz Verbesserungen vor. So soll etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 EUR pro Schuljahr erhöht werden. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen entfallen. Gleichzeitig wird es hier Vereinfachungen geben, darunter bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen, insbesondere bei Schulausflügen.

Der Bund investiert im Zeitraum von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag und 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.

Zusammenfassung der Neuerungen mit dem Starke-Familien-Gesetz:

-   Zusätzliches Einkommen der Eltern soll sich nicht mehr negativ auf das Gesamteinkommen auswirken.

-   Ein Freibetrag für die Einnahmen des Kindes aus Ausbildung oder kleineren Jobs wird eingeführt.

-   Nach Gewährung des Zuschlags kann man sich zukünftig für 6 Monate darauf verlassen.

-   Es wird mehr Geld für die Ausstattung für Schulbedarf des Kindes geben: zukünftig dann 150€ pro Schuljahr.

-   Die Abrechnung von Leistungen und Antragstellung der zusätzlichen Unterstützung soll einfacher werden.

Quelle: Bundesregierung

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