Gewinnmitteilungen

bei uns veröffentlicht am18.08.2005

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Was passiert, wenn ein Unternehmer Verbrauchern unter falschem Namen ... zukommen läßt?
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. Dezember 2004 erkannt:
Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, daß der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

Bierbach, Streifler & Partner
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin 


Telefon (Durchwahl) 030-278740 30 (40)
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