Herausgabeanspruch: Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung

bei uns veröffentlicht am31.03.2009

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ein von der Polizei Ende Oktober 2008 sichergestellter Porsche 911, der 1993 als dem Antragsteller gestohlen gemeldet war, bleibt vorläufig in amtlicher Verwahrung.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren beschlossen. Damit hat er die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München aufgehoben, wonach die Polizei das Fahrzeug an einen russischen Halter, der ebenfalls Eigentumsrechte angemeldet hatte, herausgeben durfte.

Nach Auffassung des BayVGH haben weder der russische Halter noch der Antragstelle ihre Berechtigung an dem Porsche glaubhaft gemacht. Die bestehende Eigentumslage könne erst nach einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und der Klärung schwieriger rechtlicher Fragen ermittelt werden. Dies müsse einem Zivilgericht vorbehalten bleiben und könne durch die Polizei nicht entschieden werden. Die Herausgabe des Fahrzeugs aus der polizeilichen Obhut an den russischen Halter erschwere die Verwirklichung eines denkbaren Herausgabeanspruchs des Antragstellers wesentlich, weil gestohlene Fahrzeuge in Russland für die Geschädigten häufig nicht auffindbar seien oder zerstört würden. Daher dürfe die öffentliche Verwahrung vorläufig nicht beendet werden (BayVGH, 10 CE 08.3393).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Allgemeines

Sozialrecht: Grundsicherungsempfänger im Trennungsjahr müssen Eigenheim nicht verkaufen

31.08.2017

Ein Grundsicherungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) darf während des Trennungsjahres nicht darauf verwiesen werden, sein Hausgrundstück zu verwerten.
Allgemeines

Zivilrecht: Einwendungen gegen die Grundschuld

20.06.2018

Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich iSv § 1192 I a 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
Allgemeines

Tabelle: Schmerzensgeld

08.12.2021

Hier finden Sie einen Überblick zu den bereits gezahlten Schmerzensgeldern sowie die dazugehörigen Urteile/Beschlüsse.

Haftungsrecht: Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

31.05.2017

Eine Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs betreffende Rückrufaktion hinweisen.
Allgemeines