Leistungsverweigerungsrecht: Gegenseitigkeitsverhältnis mehrerer Ansprüche

published on 28/07/2016 10:50
Leistungsverweigerungsrecht: Gegenseitigkeitsverhältnis mehrerer Ansprüche
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Der Auftraggeber hat gegenüber dem Zahlungsanspruch des Auftragnehmers ein Recht, die Leistung zu verweigern.
Haben die Parteien einen Rahmenvertrag über die Ausführung von Bauarbeiten geschlossen, stehen die Mängelansprüche des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben und der Werklohnanspruch des Auftragnehmers aus einem anderen Bauvorhaben in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Leistungsverweigerungsrecht besteht auch dann, wenn verschiedene Gewerke (hier: Fußbodenheizung einerseits und Elektoinstallationsleistungen andererseits) betroffen sind.

Quelle: BGH, Urteil vom 30.7.15, (Az.: VII ZR 142/14).

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