Parkettverlegung: Fachunternehmer muss über Holzeigenschaften informiert sein

bei uns veröffentlicht am05.05.2014

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Eine ggü. europäischen Hölzern besondere Festigkeit und dessen Bedeutung für die „Imprägnierung“ müssen einem Fachunternehmer für Parkettlegearbeiten bekannt sein.
Die Leistung eines Parkettverlegers ist mangelhaft, wenn er ungeeignetes Hartwachsöl benutzt hat und sich daher die aufgebrachte Beschichtung wieder löst und der Parkettfußboden schon bei geringster Beanspruchung Kratzer aufweist.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Die Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass dem Parkettverleger bekannt sein müsse, dass Doussié-Holz gegenüber europäischen Hölzern eine besondere Festigkeit und Dichte aufweise. Entsprechend habe dies Einfluss auf die Art der Imprägnierung. Habe der Fachunternehmer diese Kenntnis nicht, müsse er dafür einstehen (OLG Brandenburg, 4 U 134/09).

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