Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen
Danach steigt in der Rentenversicherung ab Januar 2016 die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro auf 6.200 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil der Einkünfte ist beitragsfrei.
Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt nach einem im Gesetz festgelegten Mechanismus. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Löhne. In den alten Bundesländern haben etwa 1,3 Millionen und in den neuen Bundesländern rund 130.000 Versicherte Einkünfte an oder über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil der Einkünfte ist beitragsfrei.
Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt nach einem im Gesetz festgelegten Mechanismus. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Löhne. In den alten Bundesländern haben etwa 1,3 Millionen und in den neuen Bundesländern rund 130.000 Versicherte Einkünfte an oder über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund.
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