Steuerrecht: Beschäftigungssicherung: Maßnahmenpaket der Bundesregierung

bei uns veröffentlicht am06.12.2008

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung beschlossen. Die steuerlich interessantesten Punkte werden im Folgenden skizziert.
  • Ab 2009 sollen Handwerkerleistungen besser absetzbar sein. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen soll sich der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 EUR verdoppeln - das wären dann 1.200 EUR. Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll überprüft werden, ob sich die verbesserte Absetzbarkeit positiv auswirkt.
  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 angeschafft oder hergestellt werden, soll eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent eingeführt werden. Die Möglichkeit soll ab dem 1.1.2009 gelten und ist auf zwei Jahre befristet.
  • Kleinere und mittlere Unternehmen sollen Sonderabschreibungen besser nutzen können. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR, 175.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht. Auch diese Maßnahme soll auf zwei Jahre befristet sein.

(Fraktionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 12.11.2008).

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