Steuerrecht: Lohnsteuerbescheinigung 2009: eTin reicht aus

bei uns veröffentlicht am31.03.2009

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In den Lohnsteuerbescheinigungen müssen Arbeitgeber laut Gesetz eigentlich die neuen Steueridentifikationsnummern verwenden.

Da noch nicht alle Lohnsteuerkarten die Steueridentifikationsnummer enthalten, hat das Bundesfinanzministerium nun geregelt, dass Arbeitgeber für die Lohnsteuerbescheinigungen 2009 auch weiterhin die eTIN (eTIN = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) verwenden können. Es ist nicht zu beanstanden, wenn Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht in das Lohnkonto übernehmen (BMF, IV C 5 – S 2378/0).

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