Steuerrecht: Steuererklärungen von Vereinen müssen elektronisch abgegeben werden

bei uns veröffentlicht am26.02.2018

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors

Vereine müssen ihre Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch abgeben – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin

 

Die Abgabe von Steuererklärungen auf Papiervordrucken ist nur noch in bestimmten Härtefällen zulässig.

 

Auch die einzureichenden Erklärungen haben sich geändert. Es ist je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer „Anlage Gem“ und gegebenenfalls weiteren Anlagen einzureichen.

 

Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

 

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