Steuerrecht: Steuererklärungen von Vereinen müssen elektronisch abgegeben werden

published on 26/02/2018 09:52
Steuerrecht: Steuererklärungen von Vereinen müssen elektronisch abgegeben werden
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary

Vereine müssen ihre Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch abgeben – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin

 

Die Abgabe von Steuererklärungen auf Papiervordrucken ist nur noch in bestimmten Härtefällen zulässig.

 

Auch die einzureichenden Erklärungen haben sich geändert. Es ist je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer „Anlage Gem“ und gegebenenfalls weiteren Anlagen einzureichen.

 

Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

 

Show what you know!
113 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

04/01/2018 15:59

Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Artikel zu aktuelle Gesetzgebung