Steuerrecht: Steuern und Beiträge Sozialversicherung
published on 04/01/2018 16:16
Steuerrecht: Steuern und Beiträge Sozialversicherung
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Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.1.2018
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.1.2018
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.1.2018. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Januar 2018 am 29.1.2018.
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