Steuerrecht: Wohnungsbauprämie: Erschwerte Auflagen ab 2009
published on 03/02/2009 11:24
Steuerrecht: Wohnungsbauprämie: Erschwerte Auflagen ab 2009

Authors
Durch eine Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes gelten für die Wohnungsbauprämie ab 2009 neue Regeln. Denn die staatliche Prämie in Höhe von 512 EUR (1.024 EUR bei Verheirateten) wird bei Neuverträgen ab 2009 nur noch dann gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum.
Der Gesetzgeber hat jedoch einige Ausnahmen zugelassen. Sofern der Bausparer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann er nach Ablauf der siebenjährigen Sperrzeit frei über das Guthaben verfügen. Von dieser Ausnahme kann jedoch nur einmal im Leben profitiert werden. Bei sozialen Härtefällen (z.B. Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Dauerarbeitslosigkeit) ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung nach der Sperrfrist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
Hinweis: Für Altverträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen worden sind und auf die bis Ende 2008 mindestens eine Regelsparrate eingezahlt wurde, sind die Neuregelungen nicht anzuwenden. Somit darf nach Ablauf der Sperrfrist weiterhin uneingeschränkt über das Guthaben verfügt werden (Wohnungsbauprämiengesetz, zuletzt geändert durch Art. 5 des Eigenheimrentengesetzes vom 29.7.2008).
Der Gesetzgeber hat jedoch einige Ausnahmen zugelassen. Sofern der Bausparer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann er nach Ablauf der siebenjährigen Sperrzeit frei über das Guthaben verfügen. Von dieser Ausnahme kann jedoch nur einmal im Leben profitiert werden. Bei sozialen Härtefällen (z.B. Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Dauerarbeitslosigkeit) ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung nach der Sperrfrist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
Hinweis: Für Altverträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen worden sind und auf die bis Ende 2008 mindestens eine Regelsparrate eingezahlt wurde, sind die Neuregelungen nicht anzuwenden. Somit darf nach Ablauf der Sperrfrist weiterhin uneingeschränkt über das Guthaben verfügt werden (Wohnungsbauprämiengesetz, zuletzt geändert durch Art. 5 des Eigenheimrentengesetzes vom 29.7.2008).
Show what you know!

113 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04/01/2018 15:59
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Subjectsaktuelle Gesetzgebung
02/12/2013 12:31
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Subjectsaktuelle Gesetzgebung
20/09/2009 14:32
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Subjectsaktuelle Gesetzgebung
30/07/2009 17:28
Anwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Subjectsaktuelle Gesetzgebung
Artikel zu aktuelle Gesetzgebung