Vertragsrecht: AGB: Sicherheitsablösung nur durch Bürgschaft ist unwirksam

published on 26.05.2016 10:08
Vertragsrecht: AGB: Sicherheitsablösung nur durch Bürgschaft ist unwirksam
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, benachteiligt den Auftragnehmer.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hin. Die Vertragsklausel ist daher unwirksam.

Quelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.5.2014, (Az.: 4 U 296/11).
 
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