Vertragsumfang: Zum Anschluss von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten

published on 29.12.2014 16:09
Vertragsumfang: Zum Anschluss von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Diese müssen bei gemeinsamem Auftrag verbunden werden.
Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten beauftragt, gehört dazu auch der Anschluss dieser Arbeiten untereinander.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass anderenfalls die drei Hauptarbeitsbereiche des Auftragnehmers beziehungslos nebeneinander stehen würden. Es erscheine in einem solchen Fall fernliegend, dass die Anschlüsse der drei Bereiche untereinander durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer ausgeführt werden sollen.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.3.2014, (Az.: 13 U 1764/12).

Show what you know!
37 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

14.01.2016 11:52

Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat.
SubjectsAllgemein
24.06.2014 09:49

Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a I BGB verlangen.
SubjectsAllgemein
05.05.2014 10:56

Liegt bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild vor, so besteht trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel.
SubjectsAllgemein
28.07.2016 10:56

Der Auftragnehmer muss alle erforderlichen Leistungen ausführen, die jeder Fachmann als notwendig erachtet, auch, wenn sie nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.
SubjectsAllgemein
Artikel zu Allgemein