Anwaltshaftung

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Haftung von Rechtsanwälten in der Insolvenz des Mandanten – Aufklärungspflicht über Pflichten nach § 99 GenG

16.01.2020
Ein Rechtsanwalt, der von einem Vorstand einer erkennbar dauernd zahlungsunfähigen oder überschuldeten Genossenschaft den Auftrag eines außergerichtlichen Vergleichs erhält, hat gegenüber den Vorstandsmitgliedern die Pflicht der Belehrung über die Notwendigkeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Berlin