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11 Artikel zum Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht im Bereich des Internet- und IT-Rechts.
Anzeigen >Haftungsrecht: Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt
02.11.2008
Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
*Beachten Sie auch unseren* *kostenlosen Musterdisclaimer auf deutsch und englisch* *zu diesem Thema.*
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auf seiner Internetseite kann Gewerbetreibende schnell teuer zu stehen kommen. Hier besteht die Gefah
Anzeigen >Internetrecht: Impressum-Check
29.03.2007
rechtliche Überprüfung des Impressums Ihrer Internetseiten - Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Seit Anfang 2002 muss laut dem Teledienstegesetz (TDG) -nunmehr übergegangen in das Telemediengesetz (TMG) - jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer..
Anzeigen >Internetrecht: BGH: Zur Möglichkeit einer unlauteren Mitbewerberbehinderung durch Registrierung eines Domainnamens
16.06.2009
BGH vom 19.02.09 - Az: I ZR 135/06 - Rechtsanwalt für Internetrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der BGH hat mit dem Urteil vom 19.Februar 2009 (Az.: I ZR 135/06) folgendes entschieden:
Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspru
Anzeigen >Internetrecht: Erinnerungswerbung im Internet
16.06.2010
BGH vom 29.04.10 - Az: I ZR 202/07 - Anwalt für Internetrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der BGH hat mit dem Urteil vom 29.04.2010 (Az: I ZR 202/07) folgendes entschieden:
Besteht zwischen den Parteien kein Streit darüber, dass die Pflichtangaben nach § 4 Abs. 1 HWG in der beanstandeten Werbung fehlen, sondern streiten sie nur darüber,.
Gesetze
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Anzeigen >StGB | Strafgesetzbuch
StGB
Allgemeiner Teil Erster Abschnitt Das Strafgesetz Erster Titel Geltungsbereich § 1 Keine Strafe ohne Gesetz Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war,...
Anzeigen >StGB | § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe