Insolvenzarbeitsrecht

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Arbeitsrecht: Massenentlassung – Eine Kündigung ist direkt nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

08.08.2019

Die nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen – wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin