Testamentsvollstreckung
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Erbrecht: „Bei einem gemeinsamen Tod“ kann auch innerhalb mehrerer Jahre bedeuten
19.07.2019
Die Formulierung „Bei einem gemeinsamen Tod“ in einem Testament bedeutet nicht in jedem Fall, dass die Verfügung unwirksam ist, wenn die Ehepartner in einem längeren Abstand voneinander versterben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen
01.07.2011
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Am