Testamentsvollstreckung

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Erbrecht: „Bei einem gemeinsamen Tod“ kann auch innerhalb mehrerer Jahre bedeuten

19.07.2019

Die Formulierung „Bei einem gemeinsamen Tod“ in einem Testament bedeutet nicht in jedem Fall, dass die Verfügung unwirksam ist, wenn die Ehepartner in einem längeren Abstand voneinander versterben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin