Erbrecht
Erbrecht
Das Erbrecht dient dem Zweck, den Lebenden eine Möglichkeit zu geben, über den Tod hinaus Verfügungen über das eigene Vermögen zu treffen. Dabei geht es insb. um die Fragen, wie die Vermögensveränderung geordnet wird. Mithin um die Fragen: Wer wird der Erbe? Wer erbt was? Wer haftet? Und wie wird der Nachlass geteilt? Der Begriff des Erbrechts regelt zudem die Rechtstellung des Erbens infolge des Erbfalls.
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