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Anzeigen >Gesellschaftsrecht: Rechtsform – „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Namenszusatz

20.09.2019
Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und damit dem Registergericht Recht gegeben. Dieses hatte sich geweigert, eine UG mit dieser Abkürzung einzutragen.
Die gesetzliche Vorgabe, welcher Rechtsformzusatz ausgeschrieben oder...