Privatinsolvenz

Privatinsolvenz in Deutschland: Ein Weg zur finanziellen Neuordnung

erstmalig veröffentlicht: 22.07.2021, letzte Fassung: 21.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Um ein Privatinsolvenzverfahren einleiten zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss der Schuldner eine natürliche Person sein und darf nicht in selbstständiger Tätigkeit stehen, sofern keine Forderungen aus dieser Tätigkeit bestehen, die die Verbindlichkeiten von weniger als 20 Gläubigern übersteigen. Zudem muss eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, der durch eine geeignete Stelle wie eine Schuldnerberatung zu belegen ist.

 

Der Ablauf der Privatinsolvenz

Das Verfahren der Privatinsolvenz lässt sich in mehrere Phasen unterteilen:

Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt, ist ein gescheiterter Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich.

Einreichung des Antrags: Bei gescheiterten Einigungsversuchen wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Wohlverhaltensphase: Nach der Verfahrenseröffnung und der eventuellen Verwertung von Vermögenswerten beginnt die Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert. Während dieser Zeit müssen Schuldner ihr pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abführen, der die Verteilung an die Gläubiger vornimmt.

Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase und der Erfüllung aller Bedingungen kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt werden, wodurch die verbleibenden Schulden erlassen werden.


Konsequenzen der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz hat weitreichende Konsequenzen für die Lebenssituation der Betroffenen. Während des Verfahrens unterliegen sie bestimmten Beschränkungen, wie der Pflicht, übermäßige Zahlungen zu vermeiden und jede Veränderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Die Erteilung der Restschuldbefreiung markiert das Ende des Verfahrens, bedeutet jedoch auch, dass bestimmte Schulden wie Geldstrafen, Unterhaltsforderungen oder Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen Delikten nicht erlassen werden.

 

Fazit

Die Privatinsolvenz bietet Personen, die sich in einer aussichtslosen finanziellen Lage befinden, eine Möglichkeit zur Entschuldung und einen Neuanfang. Es ist ein komplexes Verfahren, das eine genaue Planung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben erfordert. Für Betroffene ist es daher essenziell, sich frühzeitig professionell beraten zu lassen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung zu maximieren.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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