Verwaltungsprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht

erstmalig veröffentlicht: 10.12.2023, letzte Fassung: 10.12.2023
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Verwaltungsprozessrecht: Rechtliche Verfahren in der öffentlichen Verwaltung

Das Verwaltungsprozessrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts und regelt die Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Es stellt sicher, dass Bürger ihre Rechte gegenüber staatlichen Organen durchsetzen können und die öffentliche Verwaltung rechtsstaatlichen Prinzipien unterliegt.

1. Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts

Das Verwaltungsprozessrecht ist im Wesentlichen im "Gesetz über die Verwaltungsgerichtsordnung" (Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) geregelt. Die VwGO ist ein eigenständiges Gesetz und enthält umfassende Regelungen für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

2. Verwaltungsgerichtsverfahren: Ablauf und Zuständigkeit

Das Verwaltungsgerichtsverfahren beginnt oft mit dem Antrag auf gerichtliche Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung. Dies kann die Anfechtung von Verwaltungsakten, die Klage gegen behördliche Entscheidungen oder die Widerspruchsbearbeitung vorangehender Verfahren umfassen.

Anfechtungsklage: Mit der Anfechtungsklage können Bürger Verwaltungsentscheidungen vor Gericht überprüfen lassen, wenn sie der Meinung sind, dass diese rechtswidrig oder fehlerhaft sind.

Verpflichtungsklage: Die Verpflichtungsklage dient dazu, von der Verwaltung bestimmte Handlungen oder Entscheidungen zu erzwingen, die als rechtmäßig angesehen werden.

Feststellungsklage: Mit einer Feststellungsklage können Bürger die Rechtmäßigkeit oder Rechtsunwirksamkeit von Verwaltungsakten feststellen lassen, ohne dass unmittelbare Ansprüche durchgesetzt werden.


3. Rechtsweg und Instanzenzug

Das Verwaltungsgerichtsverfahren folgt einem bestimmten Instanzenzug, bei dem verschiedene Gerichtsebenen beteiligt sein können:

Verwaltungsgerichte: In erster Instanz prüfen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Entscheidungen.

Oberverwaltungsgerichte: In einigen Bundesländern gibt es Oberverwaltungsgerichte als Berufungsinstanz, die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte überprüfen.

Bundesverwaltungsgericht: Das Bundesverwaltungsgericht ist die oberste Instanz und prüft Revisionen gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte.


4. Rechtsmittel und Beschwerden

Im Verwaltungsprozessrecht stehen den Parteien verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, darunter die Berufung, die Revision und die Beschwerde. Diese dienen dazu, gerichtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Fazit

Das Verwaltungsprozessrecht spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Verwaltungsrechtssystem und gewährleistet, dass Bürger ihre Rechte gegenüber der öffentlichen Verwaltung effektiv durchsetzen können. Wenn Sie mit verwaltungsrechtlichen Fragen oder Streitigkeiten konfrontiert sind, kann die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts hilfreich sein, um Ihre Interessen zu wahren und den richtigen rechtlichen Weg zu wählen.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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