Verwaltungsrecht

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erstmalig veröffentlicht: 20.10.2009, letzte Fassung: 10.01.2024
beiRechtsanwalt für Öffentliches Recht

Die öffentliche Verwaltung prägt unser Leben in den unterschiedlichsten Bereichen. Ob der Pkw abgeschleppt, die Bauerlaubnis erteilt oder versagt, die Ausübung eines Gewerbes erlaubt oder unterbunden wird, ob ein Studienplatz, eine Aufenthaltsgenehmigung, oder eine Zahlung von Arbeitslosengeld bewilligt wird, immer liegt dem die Entscheidung eines Trägers von Hoheitsgewalt zugrunde.
 
Wenn der Bürger der Verwaltung auch manchmal mit dem Gefühl der Ohnmacht begegnet, so ist er doch in Deutschland wie in kaum einen anderen Land durch einen Kanon von Grundrechten geschützt und durch rechtsstaatliche Verfahren gesichert. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht muss die Behörde bei ihrer Entscheidung, ob sie eine Maßnahme überhaupt ergreift, ob sie in dieser oder jener Weise handelt und ob sie dem Betroffenen die Folgekosten aufbürdet, stets dessen Grundrechte als Abwehr- oder Leistungsrechte in Betracht ziehen.
 
Daneben existieren zahlreiche Regelungen des öffentlichen Rechts, durch die dem Bürger subjektive Rechte unterhalb der Schwelle der Grundrechtsbetroffenheit eingeräumt werden. Beispiele sind etwa das Immissionsschutzrecht, durch das der Bürger vor schädlichen Umwelteinwirkungen Dritter (z.B. Licht, Lärm oder Geruch) geschützt wird oder allgemein der Bereich der Leistungsverwaltung (BAföG, SGB II).
 
Wenn Sie sich gegen ein Handeln eines Trägers von Hoheitsgewalt zur Wehr setzen, ein Handeln gegen Dritte oder zu Ihren Gunsten erwirken wollen, so müssen Sie dabei einige "Spielregeln" beachten. Es muss der richtige Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung identifiziert und eine mögliche "Anspruchsgrundlage" gefunden werden. Oftmals sind Fristen zu beachten, nach deren Ablauf ein Verwaltungsakt bestandskräftig oder die Anfechtungsklage unzulässig wird. Im Ordnungsrecht muss zuweilen bei drohendem Einschreiten der Behörde die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes suspendiert werden; im Bereich der Leistungsverwaltung kann eine lange Verfahrensdauer die Einleitung eines Eilverfahrens erfordern.

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Artikel

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Rückforderungen von Hilfen

19.12.2022

Corona-Hilfen werden massiv zurückgefordert - Die Rückforderungsbescheide sind jedoch oftmals rechtswidrig. Dies stellte unter anderem das Das Oberverwaltungsgericht in Münster für das Land Nordrhein-Westfalen fest.
Verwaltungsrecht

Corona: Rückforderung von Corona-Hilfen

09.02.2022

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit beschlossen, denjenigen Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind, Unterstützungsgelder zu gewähren. Die sogenannten Subventionen wurden auf Antrag und größtenteils ohne vorangehende Prüfung gewährt, um betroffene Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ohne bürokratischen Aufwand zu unterstützen und ihr wirtschaftliches Überleben auf dem Markt zu sichern.  Nun fordern Bundesländer in großen Teilen die gezahlten Geldsummen zurück - für etliche Subventionsnehmer ist das  ein Schock, den sie  ersteinmal verarbeiten müssen - zuviel Zeit lassen, sollten sie sich dabei jedoch nicht!  Erfahren Sie in folgenden Artikel, was die Gründe für eine Rückforderung sind, welche Möglichkeiten Sie beim Erhalt eines Rückforderungsbescheides haben und was Sie unbedingt tun sollten, wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Subventionsbetruges in die Wege geleitet worden ist.    Aktuelle Rechtsprechung Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 16.08.2022 den Klägern dreier Pilotverfahren Recht gegeben und entschieden, dass die Schlussbescheide mithilfe derer das Land NRW Corona-Soforthilfen zurückverlangen wollte, rechtswidrig sind (20 K 217/21). Kurz darauf hat auch das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 16.09.2022 - 16 K 125/22)  zu Gunsten von Coronahilfen-Zuwendungsempfängern geurteilt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied eine Woche später, dass die Rückforderungsbescheide nicht rechtmäßig waren. Nun entschied in der zweiten Instanz auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (4 A 1986/22) am 17.03.2023 , dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Düsseldorf aus der Vorinstanz an. Und auch das Verwaltungsgericht Hamburg (16 K 5209/21) entschied im April 2023 zu Gunsten des Klägers.   Dirk Streifler - Streifler&Kollegen
Verwaltungsrecht

Coronasoforthilfen: Rechtswidrigkeit von Rückforderungsbescheiden

13.10.2022

Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, die im März 2020 durch staatlichen Schießanordnungen ("Corona-Lockdown")in wirtschaftliche Schwirigkeiten geraten sind, konnten eine Soforthilfe für drei Monate beantragen. Mittlerweile werden diese sogenannten "Coronasoforthilfen" in großen Teilen zurückgefordert. Wir empfehlen gegen die Rückforderungsbescheide fristgerecht und schriftlich Widerspruch einzulegen.  Denn Entscheidungen mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte zeigen, dass die Rückforderungsbescheide oft nicht rechtmäßig ergehen. Mittlerweile haben Abgeordnete des Bundestages einen Antrag eingebracht. Lesen Sie in den folgenden Artikel, was die Abgeordneten der Franktion der AFD fordern und warum die Schlussbescheide des Landes NRW, als rechtswidrig eingestuft worden sind. Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
Verwaltungsrecht

VG Düsseldorf: Rückforderung der Corona-Soforthilfen durch Land NRW war rechtswidrig

25.08.2022

Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.  Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute! Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  

Baurecht: Lärmbeeinträchtigung – Keine Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit zu vielen Stellplätzen

14.07.2019

Die Baugenehmigung für ein Studentenwohnheim mit Stellplätzen auf einem Grundstück ist rechtswidrig, weil die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen für einen Nachbarn führen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin