Corona Hilfen Rückforderung - white paper

bei uns veröffentlicht am19.12.2022

Autoren

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

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Zusammenfassung des Autors

Corona-Hilfen werden massiv zurückgefordert - was nutzten sie, wenn der Staat jetzt alles zurück haben will?

Corona-Hilfen Rückforderungsbescheide 
 
Das dicke Ende kommt noch. Nach recht großzügig ausgezahlten Hilfen in einer Zeit, in der es angeblich kaum einen Wirtschaftseinbruch gab, aber alle zu Hause saßen, sind nun viele unserer Klienten konfrontiert mit kompletten Rückforderungen der Hilfen.
 
Diese ergehen (fast) ausschließlich in standardisierten Anschreiben. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden – auch ohne anwaltliche Hilfe. Sodann müsste ein Widerspruchsbescheid ergehen, was überraschend oft unterbleibt, trotzdem wird die Forderung beigetrieben. 
 
Dagegen hilft nach unserer jetzigen Kenntnislage nur, vehement und vermehrt auf den Widerspruchsbescheid bestehen. Auch der ist dann oft nur ein Standardanschreiben.
 
Dagegen kann und sollte Klage eingereicht werden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Gerichte, dass so ohne weiteres durchwinken können. Denn zum einen fehlt es oft an der Einzelfallbetrachtung. Zum anderen waren die Bedingungen der Erteilung so vage, dass die Frage ist, worauf sich eine Rückforderung überhaupt stützen kann. 
 
Bis auf falsche Angaben bei Antragstellung und überbordende Gewinne in der Corona-Zeit – und wer kann die schon haben außer Corona-Testzentren Betreiber, sind kaum Gründe ersichtlich, die bei Antragsstellung schon überschaubar waren.
 
Ärgerlicherweise wurde für einige Hilfen erst nach Beantragung weitere Regeln erdacht, die jetzt auch teils zur Anwendung kommen. Auch dagegen kann und sollte man angehen.
 
Trotzdem wird dazu geraten, der Beitreibung, wenn möglich, erst einmal Folge zu leisten und dann zu klagen. Die Aussichten das Geld behalten zu dürfen, abzüglich der dafür zu zahlenden Steuern, sind gut.
 
Umso mehr dagegen angehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass diese Praxis fallen gelassen wird. Sonst ist zu befürchten, dass man noch ganz andere Hilfen versucht zurückzurufen.
 
Streifler und Kollegen, Berlin