Amtsgericht Bonn Beschluss, 12. Sept. 2014 - MH-809-24

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2014:0912.MH809.24.00
published on 12.09.2014 00:00
Amtsgericht Bonn Beschluss, 12. Sept. 2014 - MH-809-24
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze

Gericht

There are no judges assigned to this case currently.
addJudgesHint

Tenor

ln der Grundbuchsache betreffend den im Grundbuch von Mehlem Blatt 809 eingetragenen Grundbesitz

Beteiligte:

pp.

wird der von Notar Dr. T T1 am 02.04.2014 gestellte Antrag auf Löschung des Testamentsvollstreckervermerks Abt. II Nr. 3 kostenpflichtig zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}


Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.
{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.

Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.

Annotations

Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.