BVERFG 1 BvR 2492/08

ECLI:ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20120801.1bvr249208
bei uns veröffentlicht am01.08.2012

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf 20.000 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) festgesetzt.

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Juli 2015 - 3 L 9/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

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