Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2013 - 5 S 2690/11
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Urteilsbesprechung zu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2013 - 5 S 2690/11
Urteilsbesprechungen zu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2013 - 5 S 2690/11
Referenzen - Gesetze
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 154
(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.
(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, we
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 52 Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas
Baugesetzbuch
BauGB
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 155
(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteili
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2013 - 5 S 2690/11 zitiert 17 §§.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 154
(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.
(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, we
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 52 Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas
Baugesetzbuch
BauGB
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 155
(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteili
Baugesetzbuch - BBauG | § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und d
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 47
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 de
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
Baugesetzbuch - BBauG | § 2 Aufstellung der Bauleitpläne
(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 39 Grundsatz
(1) In demselben Verfahren und in demselben Rechtszug werden die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Streitwert beträgt höchstens 30 Millionen Euro, soweit kein niedrigerer Höchstwert be
Baugesetzbuch - BBauG | § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswir
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 4 Genehmigung
(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gef
Baugesetzbuch - BBauG | § 13 Vereinfachtes Verfahren
(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebend
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 50 Planung
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in B
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
(1) Zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union kann die Bundesregierung zu dem in § 1 genannten Zweck mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über die Festsetzung von Immissions- und
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
Referenzen - Urteile
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2013 - 5 S 2690/11 zitiert oder wird zitiert von 9 Urteil(en).
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2013 - 5 S 2690/11 zitiert 1 Urteil(e) aus unserer Datenbank.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2010 - 5 S 1292/10
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
Tenor
Der Bebauungsplan „Unterlohn, 3. Änderung, Teil B“ der Stadt Konstanz vom 28. Januar 2010 wird hinsichtlich seiner Festsetzung in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 insoweit für unwirksam erklärt, als nach ihr nicht nur nicht kerngebietstypische, sondern auch
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2016 - 3 S 1256/15
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Tenor
Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragstellerin 1 sowie die Antragsteller 2 und 3 tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2. Die Antragsteller 2 und 3 haften für die von ihnen zur Hälfte zu tragenden Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldne
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Sept. 2015 - 3 S 1078/14
bei uns veröffentlicht am 23.09.2015
Tenor
Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Südlich der Postwiesenstraße“ der Antragsg
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2015 - 3 S 1122/14
bei uns veröffentlicht am 29.04.2015
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragstellerin wendet sich gegen den am 20.7.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Lienzinger Str
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 S 748/13
bei uns veröffentlicht am 21.04.2015
Tenor
Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragsteller wenden sich gegen den am 8.3.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Tannenweg“ der