Aktuelle Gesetzgebung: Künftig ist die vertrauliche Geburt zulässig
Die Länder haben dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz soll riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern. Unter anderem ist daher vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen (Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, Drucksache 489/13)
Das Gesetz soll riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern. Unter anderem ist daher vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen (Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, Drucksache 489/13)
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