Aktuelle Gesetzgebung: Unterhaltsansprüche international leichter durchsetzbar
Damit können Unterhaltsansprüche auch über die Grenzen der EU hinaus verfolgt werden.
Den Unterhaltsgläubigern stehen nun in ihrem jeweiligen Staat zentrale Behörden zur Verfügung, die ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche im Ausland helfen. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn. Weiterhin erhalten Betroffene für ihre Rechtsdurchsetzung kostenlose Prozesskostenhilfe. Unterhaltsurteile, die in einem Vertragsstaat erlassen wurden, werden von nun an in den anderen Vertragsstaaten nach einem stark vereinfachten Verfahren zügig anerkannt. Neben der EU und ihren 28 Mitgliedstaaten gehören dem Übereinkommen bislang weitere vier Staaten an, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Albanien und die Ukraine. Ein Hauptmotor bei den Verhandlungen zu dieser Konvention waren auch die Vereinigten Staaten von Amerika, sodass davon auszugehen ist, dass diese und auch weitere Staaten, gerade jetzt nach der Ratifikation durch die EU, dem Übereinkommen zeitnah beitreten werden.
Den Unterhaltsgläubigern stehen nun in ihrem jeweiligen Staat zentrale Behörden zur Verfügung, die ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche im Ausland helfen. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn. Weiterhin erhalten Betroffene für ihre Rechtsdurchsetzung kostenlose Prozesskostenhilfe. Unterhaltsurteile, die in einem Vertragsstaat erlassen wurden, werden von nun an in den anderen Vertragsstaaten nach einem stark vereinfachten Verfahren zügig anerkannt. Neben der EU und ihren 28 Mitgliedstaaten gehören dem Übereinkommen bislang weitere vier Staaten an, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Albanien und die Ukraine. Ein Hauptmotor bei den Verhandlungen zu dieser Konvention waren auch die Vereinigten Staaten von Amerika, sodass davon auszugehen ist, dass diese und auch weitere Staaten, gerade jetzt nach der Ratifikation durch die EU, dem Übereinkommen zeitnah beitreten werden.
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Familienrecht
Erbrecht: Beleg über die Einhaltung einer Pflichtteilsstrafklausel
06.10.2011
Anwalt für Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Erbrecht: Pflichtteilsanspruch: Ende der Verjährungshemmung aufgrund eines zuvor bestimmten Ereignisses
16.12.2011
Zu den Auswirkungen eines zeitlich unbeschränkten Verjährungsverzichts - KG vom 05.06.2008 - Az: 8 U 213/07 - Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Aktuelle Gesetzgebung: Neues Umgangsrecht soll Rechte leiblicher Väter stärken
21.06.2012
Erstmals soll der biologische, leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhalten, auch wenn er bislang keine enge soziale Bindung aufgebaut hat.