Baurecht: Klage gegen Straßenlaterne erfolglos

erstmalig veröffentlicht: 26.08.2010, letzte Fassung: 29.08.2023

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors

Standort vor Wohnhaus muss geduldet werden - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Der Eigentümer eines Grundstücks muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen.

So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit über die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds in Neuwied. Bisher befand sich im Abstand von ca. 2 m vor dem Wohnhaus des Klägers eine Straßenleuchte. Sie wurde durch eine Straßenlaterne ersetzt, welche ca. 10 cm vor dem Wohnhaus des Klägers aufgestellt wurde. Der eigentliche Leuchtkörper hängt an einem Ausleger und ragt ca. 1,50 m vor der Hauswand in den Gehwegbereich hinein. Der Kläger hat die Beseitigung der Straßenlaterne begehrt. Daraufhin verpflichtete das Verwaltungsgericht die Stadt, die Straßenleuchte so zu verändern, dass im Obergeschoss des Wohnhauses ein Lichteinfall von mehr als 1 Lux vermieden wird.

Aufgrund der Berufung der Stadt hat das OVG die Klage insgesamt abgewiesen. Die Richter entschieden, dass der Kläger die von der Straßenlaterne ausgehenden Lichtimmissionen hinnehmen müsse. Sie seien im innerstädtischen Bereich - hier des Busbahnhofs - ortsüblich. Sie würden weder die Nutzung des Grundstücks in Frage stellen noch zu Gesundheitsgefahren der Bewohner des Wohnhauses führen. Außerdem könnten die Nutzer des Anwesens die Beeinträchtigungen, etwa durch das Schließen der Rollläden, mindern. Die Straßenleuchte sei auch nicht willkürlich aufgestellt worden. Ihr Standort beruhe auf einem nachvollziehbaren Straßenbeleuchtungskonzept und befinde sich in der Nähe der beseitigten Straßenlaterne (OVG Rheinland-Pfalz, 1 A 10474/10.OVG).

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Immissionsschutz

Erhöhte Lärmbelastung des Flughafen Tegel durch die verzögerte Eröffnung des Flughafen BER

11.09.2012

Antrag auf Schallschutzvorkehrung oder Entschädigung wegen erhörter Lärmbelastung am Flughafen Tegel - Rechtsanwalt für Immisionsschutzrecht
Immissionsschutz

Schallschutz: Welchen Schallschutz kann der Bauherr bei unterschiedlichen Bauweisen verlangen?

26.10.2007

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Immissionsschutz

Öffentliches Baurecht: Bahnfunkmast - Bei der Genehmigung muss ein Alternativstandort geprüft werden

06.05.2011

Die sämtiche Beeinträchtigungen für Anwohner sind durch die DB Netz AG möglichst gering zu halten - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Immissionsschutz

Öffentliches Baurecht: Nachbar muss Lichtreflexionen durch Dachziegel hinnehmen

29.12.2014

Die mit der Verwendung glasierter Dachziegel verbundenen Lichtreflexionen überschreiten im Regelfall nicht die Schwelle zur Rücksichtslosigkeit - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Immissionsschutz