Erhöhte Lärmbelastung des Flughafen Tegel durch die verzögerte Eröffnung des Flughafen BER

bei uns veröffentlicht am11.09.2012

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Antrag auf Schallschutzvorkehrung oder Entschädigung wegen erhörter Lärmbelastung am Flughafen Tegel - Rechtsanwalt für Immisionsschutzrecht
Die mehrmaligen Änderung des geplanten Eröffnungstermins des Flughafen BER vom ursprünglich festgesetzten Termin im November 2011 bis zum momentan vorliegenden Termin im Oktober 2013 führt für alle Beteiligten zu unangenehmen Folgen. Betroffen sind nicht nur Airlines, Investoren und potentielle Passagiere, auf welche sich die mediale Aufmerksamkeit hauptsächlich richtet. Nicht berücksichtigt wurde bislang die Verlagerung der zusätzlich geplanten Flüge des neuen Flugplans des BER auf den ohnehin schon bis auf die Kapazitätsgrenze ausgelasteten Flughafen Tegels. Anwohner, die sich spätestens bis zum Juni 2012 auf die Schließung des Flughafen Tegel eingestellt hatten, sind nun sogar einem gesteigerten Flugaufkommen ausgesetzt. Allein im Juli 2012 mussten die Anwohner der Bezirke Pankow, Spandau, Tegel, Reinickendorf und Charlottenburg-Nord im Vergleich zum Juli des vorhergehenden Jahres eine enorme Mehrbelastung durch häufigeres Starten und Landen hinnehmen.

Fest steht, dass aufgrund der nicht absehbaren Eröffnung des Flughafen BER alle
aufgestockten Flugpläne diverser Airlines auf den bereits vorhandenen Flughafen Tegel abgewälzt werden.

Die bisher nicht in den Entscheidungsfindungsprozess eingebundenen Betroffenen der Problematik können sich hiergegen zur Wehr setzen. Wir beantragen erhöhte Schallschutzvorkehrungen, die der gesteigerten Belastung gerecht werden. Da der Flughafen Tegel jedoch auf kurz oder lang geschlossen wird, wären die  Schallschutzvorkehrungen nur noch für einen befristeten Zeitraum erforderlich Deshalb werden wir uns alternativ um eine angemessene finanzielle Entschädigung bemühen.

Wenn Sie betroffen oder an der Problematik interessiert sind, stehen wir ihnen gerne für Fragen oder Rücksprache zur Verfügung.

Wir haben für Sie zusammengestellt:
Falls Sie uns beauftragen möchten, füllen Sie bitte die o.g. Dokumente aus und schicken Sie uns diese zu.

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