Hausordnung: Abstellen von Kinderwagen/Rollatoren
published on 19/04/2012 12:06
Hausordnung: Abstellen von Kinderwagen/Rollatoren
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Das Abstellen von Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus oder Hausflur kann in einer Hausordnung nicht per se wirksam verboten werden.
Vielmehr sind die jeweiligen Einzelfallumstände (z.B. sonstige Abstellmöglichkeiten im Objekt, Vorhandensein eines Fahrstuhls) zu berücksichtigen. Einem Mieter kann das Abstellen von Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus und/oder Hausflur jedenfalls nicht wirksam untersagt werden, wenn er auf diese Abstellmöglichkeit angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen ohne Versperren des Fluchtwegs zulässt. Von einer Zulässigkeit wird man demnach z.B. in folgenden Konstellationen ausgehen können:
Unabhängig von der Zulässigkeit entsprechender einschränkender Regelungen muss gewährleistet sein, dass die Fluchtwege im Brandfall frei gehalten und nicht versperrt sind.
Vielmehr sind die jeweiligen Einzelfallumstände (z.B. sonstige Abstellmöglichkeiten im Objekt, Vorhandensein eines Fahrstuhls) zu berücksichtigen. Einem Mieter kann das Abstellen von Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus und/oder Hausflur jedenfalls nicht wirksam untersagt werden, wenn er auf diese Abstellmöglichkeit angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen ohne Versperren des Fluchtwegs zulässt. Von einer Zulässigkeit wird man demnach z.B. in folgenden Konstellationen ausgehen können:
- keine Abstellmöglichkeit in der Wohnung oder
- Abstellmöglichkeit zwar gegeben, Mieter wohnt aber in Obergeschoss ohne Aufzug.
Unabhängig von der Zulässigkeit entsprechender einschränkender Regelungen muss gewährleistet sein, dass die Fluchtwege im Brandfall frei gehalten und nicht versperrt sind.
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28/07/2010 16:58
Rechtsanwalt für Mietrecht - Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
29/12/2014 16:23
Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
27/11/2015 10:11
Der Mieter darf am Balkon seiner Mietwohnung eine Lichterkette anbringen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.
17/04/2012 09:30
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
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