Ordnungswidrigkeit: Minisattelzug unter 7,5 t fällt nicht unter das Sonntagsfahrverbot
published on 05/06/2014 11:25
Ordnungswidrigkeit: Minisattelzug unter 7,5 t fällt nicht unter das Sonntagsfahrverbot

AoLs
Authors
Das ist das Ergebnis eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens vor dem Amtsgericht Siegen. Betroffen war ein Lkw-Fahrer, der einen Minisattelzug an einem Sonntag gefahren hatte. Gegen den hierfür erlassenen Bußgeldbescheid konnte er erfolgreich vor Gericht vorgehen. Das Amtsgericht erläuterte in seiner Entscheidung noch einmal die Vorschriften zum Sonntagsfahrverbot nach der Straßenverkehrsordnung. Danach dürfen Lkw über 7,5 t sowie Lkw, die einen Anhänger führen unabhängig von ihrem Gewicht an Sonntagen nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Ein Sattelzug wird dabei wie ein Lkw ohne Anhänger behandelt. Wiegt er unter 7,5 t, darf er sonntags genutzt werden. Unerheblich ist dabei die Bezeichnung als Sattelanhänger, da kein technischer Unterschied zwischen Sattelauflieger und Sattelanhänger besteht (AG Siegen, 431 OWi 851/12).
Show what you know!

540 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
21/06/2012 11:17
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Subjectsandere
25/02/2010 20:08
Anwalt für Fahrerlaubnisrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Subjectsandere
16/11/2012 15:11
Rechtsanwalt für Krankenhausfinanzierung - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Subjectsandere
21/01/2009 14:09
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Subjectsandere
Artikel zu andere