Schadenersatzrecht: Grundstückseigentümer muss nicht täglich Laub fegen
published on 01/11/2008 17:22
Schadenersatzrecht: Grundstückseigentümer muss nicht täglich Laub fegen

AoLs
Authors
Fußgänger müssen bei Laubfall im Herbst mit erhöhter Rutschgefahr auch auf Gehwegen rechnen. Bei einem Sturz können Sie den Grundstückseigentümer nicht auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, da dieser die Wege nicht ständig laubfrei halten muss.
Das zeigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landgerichts (LG) Coburg, mit dem die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage einer Passantin gegen eine Grundstückseigentümerin abgewiesen wurde. Die Klägerin war auf dem Bürgersteig, der über das Grundstück der Beklagten (einer Gemeinde) führte, auf feuchtem Laub ausgerutscht. Dabei brach sie sich eine Schulter. Sie verlangte von der Beklagten Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil diese gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe.
Das LG sah das jedoch anders und wies die Klage ab. Es führte aus, dass im Bereich von Laubbäumen Gehwege, sobald die Blätter fallen, stets eine gewisse Rutschgefahr aufweisen würden. Darauf müssten sich Fußgänger einstellen. Eine Reinigung der Wege könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden. Weil die Beklagte den Bürgersteig wenige Tage zuvor vom Laub befreit hatte, sei sie ihren Pflichten nachgekommen. Die bis zum Unfalltag abgefallenen Blätter hätten keine außerplanmäßige Reinigung erforderlich gemacht, weil sie keine besondere Gefahrenstelle geschaffen hätten. Es würde den Rahmen des tatsächlich und wirtschaftlich Zumutbaren überspannen, wenn vom Grundstückseigentümer eine sofortige Beseitigung des Laubs gefordert würde (LG Coburg, 14 O 742/07).
Das zeigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landgerichts (LG) Coburg, mit dem die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage einer Passantin gegen eine Grundstückseigentümerin abgewiesen wurde. Die Klägerin war auf dem Bürgersteig, der über das Grundstück der Beklagten (einer Gemeinde) führte, auf feuchtem Laub ausgerutscht. Dabei brach sie sich eine Schulter. Sie verlangte von der Beklagten Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil diese gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe.
Das LG sah das jedoch anders und wies die Klage ab. Es führte aus, dass im Bereich von Laubbäumen Gehwege, sobald die Blätter fallen, stets eine gewisse Rutschgefahr aufweisen würden. Darauf müssten sich Fußgänger einstellen. Eine Reinigung der Wege könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden. Weil die Beklagte den Bürgersteig wenige Tage zuvor vom Laub befreit hatte, sei sie ihren Pflichten nachgekommen. Die bis zum Unfalltag abgefallenen Blätter hätten keine außerplanmäßige Reinigung erforderlich gemacht, weil sie keine besondere Gefahrenstelle geschaffen hätten. Es würde den Rahmen des tatsächlich und wirtschaftlich Zumutbaren überspannen, wenn vom Grundstückseigentümer eine sofortige Beseitigung des Laubs gefordert würde (LG Coburg, 14 O 742/07).
Show what you know!

58 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText

28/03/2019 14:48
Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes ein Mangel sein, der zum Rücktritt berechtigt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für privates Baurecht Berlin
13/07/2017 11:58
Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
SubjectsGrundstücksrecht
01/12/2016 13:54
Wird vereinbart, dass bei Ehescheidung die Rückübertragung einer Immobilie verlangt werden kann, so kann kein Amtswiderspruch gegen die Vormerkung eingetragen werden.
SubjectsGrundstücksrecht
01/12/2016 13:04
Das Grundbuchamt darf eine Auflassung nur eintragen, wenn deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.
SubjectsGrundstücksrecht
Artikel zu Grundstücksrecht