16.01.2020
Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin