Insolvenzantragspflicht
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7 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Regierungsentwurf: Neues Gesetz über Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
13.01.2021
Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht. Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
Haftung von Steuerberatern – Ausschluss der Bilanzierung nach Fortführungswerten und Haftung aus bestehenden Hinweis- und Warnpflichten
16.01.2020
Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Haftungsrisiken von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten
16.01.2020
Nach aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zahlen von sich in der Krise bzw. Insolvenz befindlichen Unternehmen immer mehr an. Die neuere Rechtsprechung des BGH führt nun auch zu gesteigerten Warnpflichten bei Steuerberatern. Im Rahmen dieses Beitrags soll mittels aufbereiteter aktueller Urteile ermittelt werden, inwieweit diese „Warnpflichten“ auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater treffen können bzw. ein Verstoß gegen diese im Einzelfall auch eine Haftung derselben auslösen kann – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
InsolvenzrechtInsolvenzantragspflichtPflicht zur InsolvenzantragstellungPersönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand
Insolvenzrecht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
13.01.2021
Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 18. September 2020 einen 247 Seiten langen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt hatte, dauerte es nicht einmal einen Monat
Gesetzesänderung in der Corona-Krise: Übergangsregelungen im Insolvenzrecht
27.03.2020
Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin