Haftungsrisiken von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten

erstmalig veröffentlicht: 16.01.2020, letzte Fassung: 19.10.2022
Zusammenfassung des Autors

Nach aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zahlen von sich in der Krise bzw. Insolvenz befindlichen Unternehmen immer mehr an. Die neuere Rechtsprechung des BGH führt nun auch zu gesteigerten Warnpflichten bei Steuerberatern.  Im Rahmen dieses Beitrags soll mittels aufbereiteter aktueller Urteile ermittelt werden, inwieweit diese „Warnpflichten“ auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater treffen können bzw. ein Verstoß gegen diese im Einzelfall auch eine Haftung derselben auslösen kann – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Die obergerichtliche Rechtsprechung im Bereich „Haftung“ und „Anfechtung“ hat in letzter Zeit deutlich an Stringenz gewonnen. 

Lesen Sie hier zu den aktuellen Trends der Rechtsprechung in folgenden Bereichen:

Haben Sie Fragen zum Thema Insolvenzrecht? Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Dirk Streifler auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

Gesetze

Gesetze

3 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Insolvenzordnung - InsO | § 17 Zahlungsunfähigkeit


(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit. (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner sei

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

Haftung von Geschäftsführern in der Insolvenz ihrer Unternehmen – Entfallen der Ersatzpflicht nur bei unmittelbarem, grundsätzlich nach Liquidationswerten zu bemessenden Masseausgleich

13.02.2020

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung macht sich der Geschäftsführer gem. § 15b InsO gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig, wenn er Zahlungen vornimmt, die nicht einen konkret verwertbaren Gegenwert für die Insolvenzmasse erbringen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Haftung von Wirtschaftsprüfern in der Insolvenz der sie beauftragenden Unternehmen

28.09.2020

Anlässlich des Wirecard-Skandals wird die Frage nach der Haftung von Wirtschaftsprüfung für Fehler im Prüfungsprozess neu aufgeworfen. Eine spezialgesetzliche Grundlage zur Forderung von Schadensersatz besteht in Deutschland nur für die überprüfte Kapitalgesellschaft selbst und die mit dieser verbundenen Unternehmen. Gegebenenfalls ist jedoch ein Rückgriff auf allgemeine zivilrechtliche Haftungsgrundlagen und damit eine Haftung von Wirtschaftsprüfern auch für die durch Dritte erlittenen Schäden denkbar – Streifler & Kollegen – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Haftung von Geschäftsführern in der Insolvenz ihrer Unternehmen – Beurteilung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO und Darlegung im Prozess

31.01.2020

Um einer Haftung nach § 15b InsO zu entgehen, sollten Sie sich als Geschäftsführer eines Unternehmens über die Voraussetzungen der Ersatzpflicht im Klaren sein. Nach der genannten Vorschrift sind Zahlungen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) untersagt. Entscheidend ist daher die Beurteilung, wann ein solcher Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt. In diesem Beitrag erfahren Sie Wichtiges zur Beurteilung, ob der Insolvenzgrund "Zahlungsunfähigkeit" vorliegt, wie und von wem dieser im Prozess ggf. darzulegen und zu beweisen ist und wie die Zahlungsunfähigkeit von der bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen ist.

Haftung von Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten – Keine Haftung ohne vertragliche Pflichtvereinbarung

23.01.2020

Ein Unternehmens- bzw. Sanierungsberater ist laut Entscheidung des OLG Frankfurt nicht zum Hinweis auf die Insolvenzreife des Mandanten verpflichtet, wenn die abschließend aufgelisteten Leistungspflichten im Mandatsbrief eine solche Pflicht nicht erkennen lassen und darüber hinausgehende steuerliche und rechtliche Angelegenheiten explizit vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Artikel zu Insolvenzantragspflicht

Regierungsentwurf: Neues Gesetz über Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

13.01.2021

Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht.  Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige

Haftung von Steuerberatern – Ausschluss der Bilanzierung nach Fortführungswerten und Haftung aus bestehenden Hinweis- und Warnpflichten

16.01.2020

Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung  der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin 

Insolvenzrecht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

13.01.2021

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 18. September 2020 einen 247 Seiten langen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt hatte, dauerte es nicht einmal einen Monat

Gesetzesänderung in der Corona-Krise: Übergangsregelungen im Insolvenzrecht

27.03.2020

Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Strafrechtliche Konsequenzen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

16.09.2020

Durch die Corona-Pandemie droht vielen Unternehmen in Deutschland die Insolvenz. Um dem wirtschaftlichen „Aus“ dieser Unternehmen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung jüngst eine Verlängerung der Insolvenzantragspflichtaussetzung für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für überschuldete Unternehmen verantwortlichen Organe und Gesellschafter sorglos ihre Geschäfte fortführen können. Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen strafrechtliche wie auch haftungsrechtliche Konsequenzen, die bekannt sein sollten.
Artikel zu Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Insolvenzrecht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

13.01.2021

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 18. September 2020 einen 247 Seiten langen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt hatte, dauerte es nicht einmal einen Monat

Gesetzesänderung in der Corona-Krise: Übergangsregelungen im Insolvenzrecht

27.03.2020

Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Strafrechtliche Konsequenzen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

16.09.2020

Durch die Corona-Pandemie droht vielen Unternehmen in Deutschland die Insolvenz. Um dem wirtschaftlichen „Aus“ dieser Unternehmen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung jüngst eine Verlängerung der Insolvenzantragspflichtaussetzung für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für überschuldete Unternehmen verantwortlichen Organe und Gesellschafter sorglos ihre Geschäfte fortführen können. Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen strafrechtliche wie auch haftungsrechtliche Konsequenzen, die bekannt sein sollten.

Haftung von Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten – Keine Haftung ohne vertragliche Pflichtvereinbarung

23.01.2020

Ein Unternehmens- bzw. Sanierungsberater ist laut Entscheidung des OLG Frankfurt nicht zum Hinweis auf die Insolvenzreife des Mandanten verpflichtet, wenn die abschließend aufgelisteten Leistungspflichten im Mandatsbrief eine solche Pflicht nicht erkennen lassen und darüber hinausgehende steuerliche und rechtliche Angelegenheiten explizit vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin