9. strafrechtliche Entscheidungen zum EU-Führerschein
Bitte beachten Sie die aktuellen Entscheidungen:
Entscheidungen des EuGH zum EU-Führerschein
verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum EU-Führerschein
und die aktuellen Ausführungen:
EU-Führerscheinrichtlinie vom 20.12. 2006
Ein individualisiertes Gutachtenzur Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins bzw. zu den Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb erstellen wir Ihnen gern gegen eine Schutzgebühr von 300 EUR zzgl. Auslagen und Steuern. Das Auftragsformular finden Sie hier.
Bei der europäischen Fahrerlaubnis ergibt sich die Problematik, dass Fahrerlaubnisinhaber, denen der Führerschein hierzulande entzogen wurde, in einem europäischen Nachbarland die Führerscheinprüfung wiederholt haben, sodass sie einige Monate nach Entzug der Fahrerlaubnis wieder im Besitz einer europaweit geltenden Fahrerlaubnis waren. Diese muss auch in Deutschland anerkannt werden. Am 26. Juni 2008 hat nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine weitere Entscheidung hinsichtlich der EU- Führerscheine getroffen. Diese sagte im Kern aus, dass eine EU-Fahrerlaubnis zwar europaweit anerkannt werden muss, wenn sich jedoch der Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers in einem anderen europäischen Land befindet, wie das Ausstellerland, das auf der Fahrerlaubnis angegeben ist, dann ist dies ein Indiz dafür, dass die Fahrerlaubnisprüfung in einem anderen europäischen Land absolviert wurde, um ein deutsches Fahrverbot zu umgehen.
Entscheidungen des EuGH zum EU-Führerschein
verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum EU-Führerschein
und die aktuellen Ausführungen:
EU-Führerscheinrichtlinie vom 20.12. 2006
Ein individualisiertes Gutachtenzur Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins bzw. zu den Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb erstellen wir Ihnen gern gegen eine Schutzgebühr von 300 EUR zzgl. Auslagen und Steuern. Das Auftragsformular finden Sie hier.
Bei der europäischen Fahrerlaubnis ergibt sich die Problematik, dass Fahrerlaubnisinhaber, denen der Führerschein hierzulande entzogen wurde, in einem europäischen Nachbarland die Führerscheinprüfung wiederholt haben, sodass sie einige Monate nach Entzug der Fahrerlaubnis wieder im Besitz einer europaweit geltenden Fahrerlaubnis waren. Diese muss auch in Deutschland anerkannt werden. Am 26. Juni 2008 hat nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine weitere Entscheidung hinsichtlich der EU- Führerscheine getroffen. Diese sagte im Kern aus, dass eine EU-Fahrerlaubnis zwar europaweit anerkannt werden muss, wenn sich jedoch der Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers in einem anderen europäischen Land befindet, wie das Ausstellerland, das auf der Fahrerlaubnis angegeben ist, dann ist dies ein Indiz dafür, dass die Fahrerlaubnisprüfung in einem anderen europäischen Land absolviert wurde, um ein deutsches Fahrverbot zu umgehen.
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