Allgemeines Strafrecht
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212 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Onlinekommentar zu § 201 StGB
06.10.2022
§ 201 StGB schützt nichtöffentlich gesprochene Worte.
Strafrecht: BVerfG: Bezeichnung "Dummschwätzer" ist nicht zwingend Beleidigung
31.12.2008
Die Bezeichnung "Dummschwätzer" ist nicht zwingend eine strafbare Beleidigung.
Strafrecht: Fahrverbot statt kurzer Freiheitsstrafe
14.08.2019
Wenn bestimmte Umstände des Falles dafür sprechen, dass ein Fahrverbot in Kombination mit einer Geldstrafe zur Sanktionierung des Angeklagten in Frage kommen, muss das zuständige Gericht diese Möglichkeit zwingend in der Begründung seines Urteils in Erwägung ziehen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
Strafrecht: Selbstbelastungsfreiheit und vernehmungsähnliche Befragung durch einen verdeckten Ermittler
11.12.2020
Ein Beweisverwertungsverbot stehe nach Ansicht des BGH dann, wenn ein verdeckter Ermittler einen Beschuldigten, der sich zuvor auf sein Schweigerecht berufen hat, unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängt, um ihn zu selbstbelastenden Äußerungen zur Tat zu bewegen. Ein solches Gespräch stellt eine „vernehmungsähnliche Befragung“ dar. Eine solche Beweisgewinnung verstoße nach Ansicht des Gerichtes gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit.- Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht
Strafrecht: Zur Aufklärungspflicht des Gerichtes infolge einer Verständigung
30.11.2020
Auch bei einer Verständigung hat das Gericht von Amts wegen den wahren Sachverhalt aufzuklären, § 244 II StPO. Die Bereitschaft eines Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet nicht von dieser Pflicht. Eine Anklageschrift kann vielmehr auch dann nicht Grundlage der Überzeugungsbildung sein, wenn ihr neben dem Angeklagten seine wegen gemeinschaftlichem Handelns angeklagten Mittäter ebenfalls nicht entgegengetreten sind. – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht