Strafverfahrensrecht
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Anzeigen >Kein generelles Beweisverwertungsverbot sogenannter Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren
29.04.2015
AG Nienburg ließ Dashcam-Aufnahmen erstmals als Beweis im Strafverfahren zu.
So genannte Dashcams, Kameras die auf dem Armaturenbrett im Fahrzeug befestigt werden, erfreuen sich seit einiger Zeit größerer Beliebtheit auch in Deutschland; aus dem Ausland hatte man bereits häufiger die teils sehr skurrilen Videos auf diversen..