Straftaten gegen die Person

Straftaten gegen die Person: Ein Überblick

erstmalig veröffentlicht: 07.07.2010, letzte Fassung: 05.03.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wichtige Straftaten gegen die Person

Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB): Körperverletzungsdelikte reichen von einfacher Körperverletzung bis hin zu schwerer Körperverletzung und umfassen die physische Schädigung einer Person. Besonders schwere Fälle können mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden.

Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Dieses Delikt beinhaltet das Entziehen oder Beschränken der persönlichen Freiheit einer Person gegen ihren Willen und kann in verschiedenen Formen auftreten, von der physischen Einsperrung bis hin zu psychischem Zwang.

Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB): Bei der Nötigung wird eine Person durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen gezwungen. Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines Verbrechens gegenüber einer Person, um diese einzuschüchtern.

Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB): Die Entziehung Minderjähriger betrifft Fälle, in denen Personen unter 18 Jahren ihren Sorgeberechtigten entzogen oder vorenthalten werden. Dies kann durch Entführung oder Überredung geschehen, mit dem Ziel, die familiäre Bindung zu unterbrechen. Die Strafbarkeit erstreckt sich auch auf Handlungen, die das Kind dazu bewegen, sich dem Einfluss der Sorgeberechtigten zu entziehen.

Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB) und Geiselnahme (§ 239b StGB): Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme stellen besonders schwere Eingriffe in die persönliche Freiheit dar. Während beim erpresserischen Menschenraub Personen entführt oder festgehalten werden, um beispielsweise Lösegeldforderungen durchzusetzen, wird bei der Geiselnahme die Freiheit einer Person in bedrohlicher Weise eingeschränkt, um Dritte zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen. Beide Delikte sind mit hohen Freiheitsstrafen bedroht, wobei die Geiselnahme unter bestimmten Umständen sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Das Strafmaß für Straftaten gegen die Person variiert erheblich, abhängig von der Schwere des Delikts und den spezifischen Umständen der Tat. Es reicht von Geldstrafen und Bewährungsstrafen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen, wie bei Mord oder Totschlag, kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

 

Prävention und Opferschutz

Neben der strafrechtlichen Ahndung legen Gesetzgebung und Rechtsprechung einen starken Fokus auf die Prävention von Straftaten gegen die Person und den Schutz der Opfer. Maßnahmen hierzu umfassen Aufklärungskampagnen, die Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Opfer sowie rechtliche Instrumente zum Schutz vor weiteren Übergriffen.

 

Aktuelle Entwicklungen

Die gesellschaftliche Sensibilisierung für Themen wie häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung hat zu einer verstärkten Diskussion über und einer Anpassung von Gesetzen im Bereich der Straftaten gegen die Person geführt. Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden arbeiten kontinuierlich daran, den Schutz der Opfer zu verbessern und die Täter effektiv zur Verantwortung zu ziehen.

 

Fazit

Straftaten gegen die Person werden im allgemeinen Strafrecht ernst genommen und mit entsprechenden Sanktionen belegt, um die körperliche und psychische Unversehrtheit sowie die Freiheit des Einzelnen zu schützen. Die Durchsetzung dieser Rechte und die Unterstützung der Opfer sind zentrale Anliegen des Rechtssystems. Für Betroffene solcher Delikte ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte zu wahren und sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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