Gefährdung des Straßenverkehrs

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12 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Strafrecht: BGH bestätigt im Berliner Raser-Fall das Mordurteil des den Unfall verursachenden Angeklagten und verwirft das Mordurteil gegen den anderen Angeklagten

31.07.2020

Autofahrer, die ein illegales Wettrennen im Straßenverkehr mit dem Willen, das Rennen zu obsiegen, durchführen, können sich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe strafbar machen. Wie ein bedingter Vorsatz in solchen Raserfällen das Mordurteil begründen und damit auch eine Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge geschaffen werden kann, prüft der 4.Strafsenat im folgendem Urteil (4 StR 482/19) vom 18. Juni 2020. In diesem Artikel lesen Sie, wieso der BGH das Mordurteil des einen Angeklagten bestätigt, das des anderen aber aufhebt und zurück an das Landgericht Berlin verweist. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht

Strafrecht: Wieso das LG Berlin des zweiten Rechtszugs im Berliner Raser – Fall die Angeklagten erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes verurteilte

11.08.2020

Kraftfahrer, die bei einem illegalen Autorennen in einer Ortschaft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen am Rennen Unbeteiligten, sich verkehrsgerecht verhaltenden Straßenverkehrsteilnehmer töten, können sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes strafbar machen. Der Tatentschluss erfährt eine Erweiterung, wenn die Täter ihr Fahrzeug trotz naheliegender Kreuzung beschleunigen, da sie hiermit den Tod von Insassen querender Fahrzeuge in Kauf nehmen. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Rechtsanwalt für Strafrecht

Strafrecht: Der Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt und die Beurteilung durch das Gericht

02.08.2019

Der Rückschluss auf den Vorsatz als Voraussetzung des Straftatbestandes der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 StGB kann vom Gericht nach den Umständen des Einzelfalles auch aus einschlägigen Vorbestrafungen gezogen werden, wenn vorherige Trunkenheitsfahrten im Mindestmaß miteinander vergleichbar erscheinen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin

Verkehrsstrafrecht: gefährlicher Eingriff durch den Beifahrer

02.05.2017

Täter nach § 315 b StGB kann auch der Beifahrer sein, wenn er das tatbestandsmäßige Geschehen im Sinne der Nr. 1 bis 3 beherrscht. Dies gilt auch im Fall des sogenannten verkehrsfremden Inneneingriffs.

Strafrecht: Rücksichtslosigkeit beim Überholen

18.01.2018

Eine Rücksichtslosigkeit beim Überholverstoß liegt nicht vor, wenn der Angeklagte aufgrund eines Augenblickversagens fälschlich von einem Streckenverlauf ausgegangen, der ein gefahrloses Überholen ermöglicht hätte – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin