Abgeltungsteuer: Anwendungserlass liefert wichtige Aspekte für Ehegatten

published on 01/03/2010 17:55
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Anwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Das Bundesfinanzministerium hat rund ein Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Anwendungserlass veröffentlicht, der wichtige Einzelfragen regelt. Nachfolgend sind wichtige Aspekte für Ehegatten aufgeführt:

Depotüberträge

Der Übertrag von Wertpapieren zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten bei Ehegatten gilt als unentgeltliche Übertragung und löst damit keinen Kapitalertragsteuerabzug als Veräußerungsvorgang aus. Die Bank muss diesen Vorgang allerdings dem Finanzamt melden. Eine Meldung muss nicht erfolgen, sofern Altbestände übertragen werden, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.

Das Jahr der Eheschließung

Eine rückwirkende Erstattung bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer ist auch im Jahr der Eheschließung aufgrund eines gemeinsamen Freistellungsauftrages möglich. Damit wird das Paar rückwirkend ab dem 1. Januar als verheiratet eingestuft, unabhängig vom Hochzeitstermin.

Verlustverrechnung

Die Verrechnung von negativen Kapitaleinnahmen aus dem Depot des einen Ehepartners mit positiven Erträgen des anderen Ehepartners bei der gleichen Bank ist ab 2010 möglich, wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde. Daher kann ein Freistellungsauftrag über 0 EUR notwendig sein, sofern das Volumen bereits bei einem anderen Institut ausgeschöpft ist (BMF-Schreiben, IV C 1 - S 2252/08/10004).

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