Maklerrecht
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Das Maklerrecht wird grundsätzlich in den §§ 653-655 BGB geregelt. In Folge der Vertragsfreiheit der Vertragspartner existieren aber etliche Spezialregelungen und in der Rechtspraxis hat sich eine große Zahl von Sonderfällen herausgebildet. Die Hauptleistungspflicht des Maklervertrages ist die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Maklerlohns, welcher jedoch nur im Erfolgsfall fällig wird. Aus der Regelung des § 652 BGB ergibt sich keine Tätigkeitsverpflichtung des Maklers oder des Auftragsgebers zur Wahrnehmung der nachgewiesenen Abschlussmöglichkeit. Der Handelsmakler hat jedoch die Interessen beider Vertragsparteien zu wahren und haftet gegebenenfalls für einen durch sein Verschulden entstandenen Schaden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19.05.2010
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Das LG Itzehoe hat mit dem Urteil vom 29.10.2009 (Az: 7 O 27/09) folgendes zu den Pflichten des Versicherungs- und Finanzmaklers entschieden: Es wird festgestellt, dass die Beklagte den Kläger und seine Ehefrau von Forderungen der ... aus den...
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von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der BFH hat mit dem Urteil vom 9.12.2009 (Az: X R 41/07) folgendes entschieden:
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von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
15.09.2016
Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.05.2016 (Az.: I ZR 5/15) folgendes entschieden:
Ist die Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart und ist der Vorkaufsberechtigte im Fall der...
Anzeigen >Provision: Kein Maklervertrag ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen
von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
23.10.2014
Ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten entsteht nicht schon durch Übersendung des Exposés oder Besichtigung des Objekts.
Dies sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vielmehr nur Vorbereitungshandlungen ohne rechtsgeschäftliche Bindungswirkung. Ein Bindungswille hinsichtlich eines Maklervertrags könne nach Ansicht der Richter erst angenommen.