Maklerrecht
Maklerrecht
Das Maklerrecht wird grundsätzlich in den §§ 653-655 BGB geregelt. In Folge der Vertragsfreiheit der Vertragspartner existieren aber etliche Spezialregelungen und in der Rechtspraxis hat sich eine große Zahl von Sonderfällen herausgebildet. Die Hauptleistungspflicht des Maklervertrages ist die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Maklerlohns, welcher jedoch nur im Erfolgsfall fällig wird. Aus der Regelung des § 652 BGB ergibt sich keine Tätigkeitsverpflichtung des Maklers oder des Auftragsgebers zur Wahrnehmung der nachgewiesenen Abschlussmöglichkeit. Der Handelsmakler hat jedoch die Interessen beider Vertragsparteien zu wahren und haftet gegebenenfalls für einen durch sein Verschulden entstandenen Schaden.
Anwälte
1 Anwälte, die zum Maklerrecht beraten.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel
8 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
BGH: Kein Anspruch auf Maklerprovision bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung – Verbraucher können Geld zurückfordern
27.01.2021
Der BGH stellt in seinem Urteil von 26.11.2020 BGH, Az. I ZR 169/19 klar: Widerrufsbelehrungen von Maklerverträgen, welche außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zustande kommen, müssen in Papierform übergeben werden - Anderenfalls beginnt die Wide
Maklerrecht: Das Exposé als Angebot für einen Maklervertrag
19.01.2017
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Zustandekommen eines Maklervertrags ist die Vereinbarung des Besichtigungstermins.
Maklerrecht: Kein Provisionsanspruch bei Übergabe des Exposés eines anderen Maklers
04.04.2017
Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht.
Maklerrecht: BFH: Zum Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter
19.05.2010
Rechtsanwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht: Bindung des Vorkaufsberechtigten an sog. Maklerklausel aus Erstvertrag
15.09.2016
Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden.