Widerrufsrecht
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11 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Verbraucherrecht: Widerrufsbelehrung mit Verweisung auf Rechtsvorschriften ungültig
15.08.2020
Zum Wohle des Verbraucherschutzes muss eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss in klarer und prägnanter Form erfolgen. Nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof steht nun fest: Dies schließt es aus, dass innerhalb der Widerrufsbelehrung auf Rechtsnormen verwiesen wird, die unter Umständen wiederum Verweisungen enthalten. Zu den klar anzugebenen Informationen gehören auch die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Verbraucherrecht Berlin
BGH: Kein Anspruch auf Maklerprovision bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung – Verbraucher können Geld zurückfordern
27.01.2021
Der BGH stellt in seinem Urteil von 26.11.2020 BGH, Az. I ZR 169/19 klar: Widerrufsbelehrungen von Maklerverträgen, welche außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zustande kommen, müssen in Papierform übergeben werden - Anderenfalls beginnt die Wide
Kreditvertrag: Widerrufsrecht bei Abweichung von der Musterbelehrung
05.09.2017
Die sog. Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 I BGB InfoVO gilt nur, solange eine Bank das Muster der Widerrufsbelehrung in der Anlage 2 zum § 14 BGB InfoVO in der jeweiligen Fassung verwendet hat.
Kreditvertrag: Widerruf auch 7 Jahre nach Vertragsende und Rückführung möglich
02.08.2017
Bei während der Laufzeit widerrufenen Darlehensverträgen kommt eine Verwirkung des Widerrufsrechts regelmäßig nicht in Betracht. Bei bereits zurückgeführten Verträgen kann sich im Einzelfall etwas Anderes ergeben.
Zivilrecht: Widerruf bei Verbraucherkrediten, -darlehen und Leasingverträgen
07.08.2020
Tätigt jemand zu privaten Zwecken (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) eine besonders hohe Investition oder geschieht der Vertragsschluss mit dieser Person unter besonderen Umständen (beispielsweise über das Internet), so räumt das Gesetz in vielen Fällen ein sogenanntes Widerrufsrecht ein. Spricht das Gesetz einem ein solches Widerrufsrecht zu, so hat man die Möglichkeit den Vertrag grundlos rückabzuwickeln (anders als bei der Kündigung eines Vertrages, deren Wirksamkeit oftmals von einem besonderen Grund abhängig ist).