Immobilienfinanzierung
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Verbraucherrecht: Widerrufsbelehrung mit Verweisung auf Rechtsvorschriften ungültig
von Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
15.08.2020
Zum Wohle des Verbraucherschutzes muss eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss in klarer und prägnanter Form erfolgen. Nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof steht nun fest: Dies schließt es aus, dass innerhalb der Widerrufsbelehrung auf Rechtsnormen verwiesen wird, die unter Umständen wiederum Verweisungen enthalten. Zu den klar anzugebenen Informationen gehören auch die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Verbraucherrecht Berlin
Immobilienfinanzierung
18.02.2010
Anwalt für Anlegerrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte