Aktuelle Gesetzgebung: „Alte“ Spendenformulare noch bis Ende 2014 gültig

published on 03.07.2014 13:09
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übergangsfrist verlängert, bis zu der gemeinnützige Organisationen „alte“ Zuwendungsbestätigungen verwenden dürfen.
Ursprünglich sollten die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen schon ab dem 1.1.2014 verbindlich anzuwenden sein. Nunmehr beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bis zum 31.12.2014 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen weiter verwendet werden (BMF-Schreiben, IV C 4 - S 2223/07/0018 :005).

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