Arbeitsrecht: Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist allgemeinverbindlich

bei uns veröffentlicht am26.08.2014
Zusammenfassung des Autors

Mit der Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 30.7.2014 die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt.

Es werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt:

Ab August 2014: 7,75 EUR
Ab 1. Dezember 2014: 8,00 EUR
Ab 1. Oktober 2015: 8,60 EUR
Ab 1. Dezember 2016: 8,75 EUR

Die Mindestlohn-Verordnung, die den Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar 2014 abgeschlossen hatten, für allgemeinverbindlich erklärt, ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1.8.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2017.

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