Aktuelle Gesetzgebung: Minijob-Grenze bald bei 450 EUR?
Ferner soll eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt werden, die der sozialen Absicherung dienen soll. Somit müssten Minijobber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent auf den normalen Beitragssatz von aktuell 19,6 Prozent aufstocken (= 18,40 EUR bei einem Verdienst von 400 EUR). Wer dies nicht möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Hinweis: Ein Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor.
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