aktuelle Rechtsprechung zur Gewerbesteuer

bei uns veröffentlicht am14.12.2007

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, welche die wichtigste Einnahmequelle der meisten Gemeinden bildet. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag aller stehenden, inländischen Gewerbebetriebe und Reisegewerbebetriebe erhoben. Seit 1998 wird nicht mehr das dem Gewerbe zur Verfügung gestellte Kapital versteuert. Die Höhe der von steuerpflichtigen Gewerbebetrieben zu entrichtenden Steuern richtet sich nach dem Steuermessbetrag. Dieser wird dem Gewerbetreibenden mitgeteilt, nachdem er beim Finanzamt eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags und gegebenenfalls einer Zerlegungserklärung abgegeben hat.



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